Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter oder seinen Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.