Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten als dem Vorsitzenden, dem Vizepräsidenten als dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär als dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.