Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Generalsekretär,
der Assistenz des Generalsekretärs,
dem Schatzmeister,
dem Finanzsekretär,
dem Projektverantwortlichen und
dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein vor Gericht. Eine außergerichtliche Vertretung des Vereins kann jedes einzelne Mitglied wahrnehmen.