Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und mindestens drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei jeder Vertretung nach außen muss entweder der Vorsitzende oder der Stellvertreter des Vorsitzenden oder der Schatzmeister oder der Schriftführer mitwirken.