Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und zwei Stellvertreter.Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein nach außen.
In allen rechtsverbindlichen Fragen sowie finanziellen Angelgegenheiten, deren Volumen den Betrag von 500 Euro überschreitet, kann der Verein nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden.