Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens elf Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis:- Recht zur Eröffnung und Führung von Vereinskonten- Abschluss von Verträgen zur Durchführung der laufenden Geschäfte, Aufnahme von Darlehen bis zu 5.000,00 EUR jährlich (insbesondere Kontokorrentkredite), alle sonstigen Rechtshandlungen, die zur Wahrung der Geschäftsaufgaben erforderlich sind.