Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier gewählten Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Berlin gehört dem Vorstand des Vereins kraft Amtes an.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.