| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Vertretungsmacht erstreckt sich auf die folgenden Bereiche der laufenden Verwaltungsaufgaben: - bei rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen beschränkt auf Geschäfte im Wert bis zu EUR 3.000,00 im Einzelfall oder insgesamt, einzeln. - die Leitung der Vereinsgeschäftsstelle mitarbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis für die dort ggf. tätigen Mitarbeiter*innen; - Vorbereitung, Durchführungskoordination und Nachbereitung der Sitzungen der Vereinsgremien; - Zusammenarbeit mit und Unterstützung des Vorstandes u.a. bei der Durchführung vereinsrechtlicher Verpflichtungen wie Wahlen, Abrechnungen, Veranstaltungsorganisation, Buchführung, etc.; - Koordination und Abstimmung der Zusammenarbeit mit den Trägerstiftungen des Mercator Kollegs für Internationale Aufgaben; - Ausbau und Pflege von Kontakten zu Partner*innen und Förder*innen des Vereins; - die Mitgliederverwaltung und Verwaltung der Vereinsdokumentation; - Planung, Abwicklung und Verwaltung der Vereinsfinanzen, u.a. Mitgliedsbeiträge, Abrechnungen, Mittelverwendungsnachweisen; - strategische und inhaltliche Fortentwicklung der Ehemaligenarbeit, einschließlich der Weiterentwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Mitgliederbindung; - Buchführung, einschließlich der Abrechnungsorganisation; - Einwerbung von Förder- und Drittmittel, inkl. Verfassen von Projektanträgen und -berichten; - Planung, Durchführung und analogen Projekten, die die Vereinsziele fördern; - Konzipierung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Sitzungen und Konferenzen; - Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation |