Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, die die Funktion Kassenwart und Schriftführer übernehmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Geldgeschäften ab 5.000,00 DM ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.