Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer von Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.