Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Verträgen über DM 1.000,00 vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.