Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier und höchstens acht Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der jeweilige Leiter des Museums für Fotografie.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.