Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch den Schatzmeister allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden mit dem Schriftführer gemeinschaftlich.