Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist auf 500,00 Euro begrenzt, d.h. soll dieser Betrag überschritten werden, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.