Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt bei Rechtsgeschäften die 1000,-Euro nicht überschreiten und keinen seiner Verwandten in gerader auf oder absteigender Linie und Ehepartner begünstigen.