Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Anschaffungen, die die Hälfte eines durchschnittlichen Monatseinkommens übersteigen, bedarf es der einstimmigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.