Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem leitenden Pfarrer, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer, dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit und einem Sozialsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, und zwar dem leitenden Pfarrer oder dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstands.