Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden jeweils allein. Im übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsberechtigung des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von 1.500,00 Euro (m.W. eintausendfünfhundert) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.