| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassenwart.
Sie sind gerichtlich und außergerichtlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Der Vorsitzende des Vorstandes ist allein unterschriftsberechtigt.
Der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär und der Kassenwart benötigen für alle Rechtsgeschäfte zwei gemeinsame Unterschriften. |