Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Personen, von denen einer der erste oder der zweite Vorsitzende und der andere der Schatzmeister oder der Schriftführer sein soll.