Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten und dem dritten stellvertretendenden Vorsitzenden und dem leitenden Pastor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den leitenden Pastor jeweils allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam.