Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied.
Finanzausgaben, die den Einzelbetrag von 15.000 DM übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.