Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, bis zu fünf weiteren persönlichen Mitgliedern der Gesellschaft und ggf. dem Dekan der Fakultät.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Die sonstigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils nur gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied, darunter der Schatzmeister.