Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und je einem Delegierten der Mitglieds- und Anschlussverbände.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender.