| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, einem weiteren Mitglied und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden.
Vermögensrechtliche Verfügungen von mehr als 500,- DM bedürfen zusätzlich der Bestätigung durch zwei weitere Vorstandsmitglieder. |