Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei höchstens sechs Mitgliedern, nämlich dem Rektor oder der Rektorin und bis zu fünf von der Mitgliederversammlung gewählten Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Aufgabenbereich: Projekte und Aktivitäten im Bereich der Schulentwicklung und Lehrerfortbildung, Projekt Produktives Lernen in Berlin, Projekt Produktives Lernen in Schleswig-Holstein. Neue Anträge (regional und internationale), Projekte und Aktivitäten, Mietvertrag, Leasingverträge etc.
Aufgabenbereich: Projekte und Aktivitäten im Bereich der Schulentwicklung und Lehrerfortbildung, Projekt Produktives Lernen in Sachsen und Projektvorhaben in Sachsen, Projekt Praxiserprobung und Sprachförderung für geflüchtete Jugendliche, Regionale Fortbildung (Berlin und Mecklenburg-Vorpommern). Neue Anträge (regional und internationale), Projekte und Aktivitäten, Mietvertrag, Leasingverträge etc.