Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Tradition, dem Vizepräsidenten Sport, dem Vizepräsidenten Öffentlichkeitsarbeit, dem Vizepräsidenten Bildung und dem Vizepräsidenten Jugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.