Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied ohne Geschäftsbereich, dem Jugendobmann, dem Schatzmeister, dem Obmann des Segelausschusses und dem Schriftführer.
Der erste und der zweite Stellvertreter des Vorsitzenden sind im Vorstand zu wählen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister.