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Amtsgericht
Würzburg
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Blatt
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Nr.
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Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
|
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
|
3
4
5
1
:
a)
Jagdgebrauchshundeverein
|!
Albrecht
Kaller,
Stadtgartenamtmann
i.R.,
tie
Satzung
wurde
am
7.
März
1924
errichtet
und
am
16.Märs
a)
Umgeschrieben
Würzburg
und
Umgebung
;
Würzburg,
I.
Vorsitzender
1950,
sowie
am
22.
Juni
1954
geändert
und
neu
gefaßt.
|
von
VR
/177
e.V.
Durch”
Mitgliederversammlungsbeschluß
vom
5.
April
1960
i
am
14.
ust
Alfons
Huppmann,
Oberregierungsforstrat,
wurde
die
Satzung
in
4
(Beiträge)
erneut
geändert.
|
1972.
b)
Würzburg
‚Würzburg,
2.
Vorsitzender
;
Durch
Nitzliederver:
ammlungspbeschluß
von
5.
Jmuar
1965
i
wurde
sie
in
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4
Beiträge
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|
b)
Satzyn
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24,
;
nochmals“
geändert.
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Beschl.
Bl.
56,
:Der
Verein
wird
vertreten
durch
den
1.
und
2.
Vorsitzenden.
46,
Bei
Beschlußfassung
der
Vorstandschaft
entscheidet
bei
j
;Stimmengleichheit
die
Te
Stimme
des
1.
Vorsitzenden.
Eine
dingliche
Belastung
des
Grundeigentums
Hundehof
|
ikann
nur
auf
Beschluß
der
Generalversammlung
mit
vorheri-!
iger
Zustimmung
des
Bayer.
Staatsminristeriums
für
Ernährung,
‚Landwirtschaft
und
Forsten
vorgenommen
werden.
2
=:
ugen
Engert,
Bürgermeister
und
Finanzbean-
|
Mit
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
12.
Oktober
ı.
Mai
1973
Bes
Breiter
nd
aim
1972.
wurde
die
Satzung
geändert
und
neu
gefasst
nach
—_
:l.
I.
Vorsitzender
:
Maßgabe
der
eingereichten
Niederschrift,
:
Alfons
Hemmerich,
Oberförster
in
Kist
;
Der
Verein
wird
durch
die
Vorstandsmitglieder
je
alleine
:l.
Schatzmeister
|
vertreten.
:
Theo
Günther,
Forstamtmann
i.R,
in
Kist
:
Der
Vorstand
ist
bei
Anwesenheit
von
mindestens
3
Vor-
il.
Schriftführer
!
standsmitgliedern
beschlußfähig.
Bei
Stimmengleichheit
v
Satzung
Bl.
64
Dr.
Konrad
Ullrich,
Rechtsanwalt
in
Würzburg,
entscheidet
der
Vorsitzende.
i
il.
Schriftführer
|
Die
Vertretungsmacht
des
Vorstands
ist
in
der
Weise
er
:
schränkt,
daß
über
Ausgaben
bis
looo.--
DM
der
Vorstand
_:
|
allein,
über
Ausgaben
bis
zu
5000.-
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der
Ausschuß
un
:
über
Ausgaben
über
5oo
"DM
nur
die
Hauptversammlung
entscheiden
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:
In
der
Mitgliederversammlung
vom
25.
März
1972
wurden
gewählt:
Eugen
Engert
zum
1.
Vorsitzenden,
Alfons
:
Hemmerich
zum
1.
Schatzmeister
und
Theo
Günther
zum
|
1,
Schriftführer.
|
In
der
Mitgliederversammlung
vom
12.
Oktober
1972
wurde
i
Dr.
_Konrad
VlIrich
zum
1.
Schriftführer
gewählt,
Als
Vorstandsmitglieder_
sind
au:
ausgeschieden:
Albrecht
Kaller
“und
Theo
Günther.
3
|
Bernd
Schwenkert,
techn,
Kaufmann
in
|
In
der
Mitgliederversammlung
vom
14.
März
1978
wurden
:ia)
27.
September
|
Würzburg,
|
Bernd
Schwenkert
zum
2.
Vorsitzenden
und
Heinrich
i
1978
i2.
Vorsitzender
:
Deindörfer
zum
1.
Schriftführer
gewählt.
|
Heinrich
Deindörfer,
Rentner
in
Würzburg,
:
Alfons
Huppmann
und
Dr.
Konrad
Ullrich
sind
aus
dem
;1.
Schriftführer
:
Vorstand
ausgeschieden.
u
4
|
Wolfgang
Bau,
Direktor
des
Amtsgerichts,
!In
der
Mitgliederversammlung
vom
03.
April
1990
wurde
Wolfgang
Bau
|
a)
23.
Mai
1991
i
:
Tauberbischofsheim
:
zum
1.
Vorsitzenden
gewählt.
|
4.
Vorsitzender
i
.
.
.
|
:
Eugen
Engert
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Karteiblatt
VR
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Rückseite
von
Blatt...
BR
VR
2
A
5
Amtsgericht
Würzburg
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
b)
Sitz
.
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4.
5
|
Elfriede
Seufert,
Verw.
Angestellte,
Reichenberg
|
In
der
Mitgliederversammlung
vom
03.
April
1990
wurde
Elfriede
Seufert:
a)
27.
Dezember
1991
;1.
Schriftführerin
|
zur
Schriftführerin
gewählt.
|
Heinrich
Deindörfer
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
AL
Cbr-
6
|
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
10.
März
1992
wurde
ia)
13.
Oktober
1992
die
Satzung
nach
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
(samt
neuer
Satzung
in
Anlage)
geändert
und
neu
gefaßt.
HG.
Die
Vertretungsmacht
des
Vorstandes
ist
mit
Wirkung
gegen
Dritte
ib)
Satzung
Bl.
37
ff.
SB.
in
der
Weise
beschränkt,
daß
über
Ausgaben
bis
3.000,--
DM
der
Vorstand
allein,
über
Ausgaben
bis
zu
8.000,--
DM
der
Ausschuß
und
über
Ausgaben
über
8.000,--
DM
nur
die
Hauptversammlung
entscheiden
kann.
Fortsetzung
auf
dem
ten.
................
Blatt