Vereinsregister des Amtsgerichts Würzburg
Nummer des Vereins:
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VR 30141
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Homburg- und Denkmalschutzverein e.V.
b)
Gemünden a. Main
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. In
vermögensrechtlicher Beziehung ist der gesetzliche
Vorstand in folgender Weise beschränkt: 1) Er darf ohne
Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien
weder veräußern noch erwerben, b) bewegliches und
unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden
noch zu Hypothek stellen, noch zur Benutzung ganz oder
teilweise Dritten überlassen; 2) Zu sonstigen
Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von
Verpflichtungen für den Verein bedarf der gesetzliche
Vorstand der Zustimmung: a) der Gesamtvorstandschaft,
soweit es sich um einen Wert von mehr als 100,00 DM
handelt, b) der Mitgliederversammlung, soweit es sich
um einen Wert von mehr als 2.000,00 DM handelt.
b)
1. Vorsitzender:
Popp, Johann, Gössenheim, *XX.XX.1938
2. Vorsitzender:
Göbel, Martin, Karsbach, *XX.XX.1960
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 17.08.1960 zuletzt geändert am 09.05.1977.
a)
13.01.2006
Meyer
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.09.1960.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 2-7,47 SB;
2
b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Popp, Johann, Gössenheim, *XX.XX.1938
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Fenn, Erich, Gössenheim, *XX.XX.1959
a)
01.04.2014
Englert
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
In vermögensrechtlicher Beziehung ist der gesetzliche
Vorstand in folgender Weise beschränkt:
1) Er darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung
a) Immobilien weder veräußern noch erwerben,
b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen
weder verpfänden noch zu Hypothek stellen, noch zur
Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen;
2) Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei
Übernahme von Verpflichtungen für den Verein bedarf
der gesetzliche Vorstand der Zustimmung:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 9 (Beschränkung des gesetzlichen Vorstands).
a)
04.04.2024
Kunzelmann
b)
Beschluss Bl. 95 SB;
Satzung Bl. 96 ff. SB.
Abruf vom 04.01.2025
Vereinsregister des Amtsgerichts Würzburg
Nummer des Vereins:
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VR 30141
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
a) der Gesamtvorstandschaft, soweit es sich um einen
Wert von mehr als 250,00 EUR handelt,
b) der Mitgliederversammlung, soweit es sich um einen
Wert von mehr als 2.500,00 EUR handelt.
Abruf vom 04.01.2025