Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 250,00 EUR der Zustimmung des gesamten Vorstands bedürfen.