Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vetretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500 Euro und bei Anschaffungen, die einen Wert von über 200 Euro darstellen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.