Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Dies umfasst den Erwerb oder Verkauf von Vereinsgütern, die Belastung und alle sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und die Aufnahme von Krediten.