Der Verein wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende und die Stellvertreter/innen vertreten. Diese vertreten einzeln, solange es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, das einen Wert von 250,00 EUR nicht überschreitet. Andernfalls vertreten der/die Vorsitzende und eine/r der Stellvertreter/innen den Verein gemeinsam.