Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt, bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.