Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu alllen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,-- Euro ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich.