Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder hat Alleinvertretungsbefugnis. Bei Rechtsgeschäften über 500,00 EUR ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Bei Rechtsgeschäften über 5000,00 EUR, zu Grundstücksgeschäften und zum Abschluss von Dienstverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.