| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 1 S. 3 BGB), dass hinsichtlich folgender Rechtsgeschäfte die schriftliche Zustimmung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. erforderlich ist: - Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe des Eigentums an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken; - Aufnahme oder Gewährung von Darlehen mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 Euro; - Annahme oder Ausschlagung von Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnissen im Wert von mehr als 50.000,00 Euro, die nach juristischer Beratung durch den Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. als zustimmungspflichtig bewertet werden; - Planung und Durchführung von Bauvorhaben einschließlich Sanierungen und Großreparaturen mit einem Gegenstandswert von insgesamt mehr als 1 Mio. Euro; - Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträge, die unbefristet geschlossen werden und deren Nutzungsentgelt auf das Jahr gerechnet 100.000,00 Euro übersteigen; - Abgabe von Bürgschafts-, Patronats- und Garantieerklärungen jeder Art; - Errichtung und Schließung, sowie wesentliche - insbesondere inhaltliche - Umgestaltung sozial-caritativer Dienste und Einrichtungen; - Ausgliederung von Teilbereichen oder Beteiligung an Teilbereichen verbandlicher Caritas durch die Gründung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, Stiftungen, Tochterunternehmen etc.; - konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen; - Übernahme der Betriebsträgerschaft, des Betriebs oder der Betriebsführung von Einrichtungen oder Diensten; - Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen und kirchlichen Gerichten sofern der Streitwert mehr als 50.000,00 Euro beträgt und es sich nicht um Eilverfahren oder Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. In letzteren Fällen ist der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. unverzüglich nachträglich zu informieren. |