| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Präsident und der Schatzmeister oder einer von beiden zusammen mit einem Vizepräsidenten vertreten den Verein. Der Präsident kann Willenserklärungen bzw. Rechtsgeschäfte, die den Verein bis zu 2.000,00 DM belasten, alleine und selbständig entscheiden. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM bis 50.000,00 DM belasten, ist ein gültiger Beschluß des Präsidiums des Vereins erforderlich. Über Beträge, die über 50.000,00 DM hinausgehen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zum Ankauf, Verkauf, Belastung von Grundstücken, Abschluß oder Aufhebung von Pachtverträgen ist ebenfalls die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich, wobei bei Beschlußfassung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbewglichem Vermögen eine 2/3 Mehrheit der Erschienenen notwendig ist. Der Vorstand (Präsidium) ist beschlußfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind; zu einer Beschlußfassung ist die einfache Mehrheit der Erschienenen erforderlich. |