Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb und Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.