Der 1. Vorsitzende vertritt allein, der 2. und 3. Vorsitzende gemeinsam. Der Vorstand bedarf zu Rechtsgeschäften im Einzelwert von über 300,00 DEM und Grundstücksgeschäften jeder Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.