Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 100,00 EUR und zu Rechtsgeschäften von mehr als 100,00 EUR ist die Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft erforderlich. Die Kassenwärter*in ist bei der Annahme von Spenden von der vorgenannten Beschränkung ausgenommen.