Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Soll der Verein durch ein Geschäft im Wert von 500 € und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand einen mit einfacher Mehrheit gefassten schriftlich ausgefertigten Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstandes vorlegen, widrigenfalls eine Verpflichtung des Vereins nicht eintritt.