Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit und Dokumentation in der Niederschrift erforderlich. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung erteilt und in der Niederschrift dokumentiert ist.