Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Investitionen und Anschaffungen, für den Kauf oder Verkauf von Gegenständen oder Grundstücken, für Zusagen von Förderungen und Zuschüssen sowie bei Aufnahme von Krediten, die je den Geschäftswert von 5.000 EURO im Einzelfall übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.