| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von € 500,-- verpflichten, kann der Verein von einem Vorsitzenden alleine vertreten werden. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, bzw. Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing-, Dienstverträge, etc.), bei denen der Verein über mehr als ein Jahr gebunden ist, sofern der Wert einen Betrag von €15.000,-- im Jahr überschreitet und zum Abschluss von Rechtsgeschäften oder sonstigen Verträgen, sofern damit Zahlungsverpflichtungen des Vereins von mehr als € 25.000,-- verbunden sind, ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |