| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Der 1. oder 2. Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied (ausgenommen dem Hüttenwart) den Verein. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,-- DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Bei Verpflichtungen des Vereins bis zu 3.000,-- DM ist ein mehrheitlicher Vorstandsbeschluß erforderlich. Bei einer Verpflichtung des Vereins über 3.000,-- DM bis zu 8.000,-- DM ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluß erforderlich, ansonsten eine Entscheidung der Mitgliederversammlung, wenn ein Vorstandsmitglied dies verlangt. Bei einer Verpflichtung über 8.000,-- DM muß die Mitgliederversammlung entscheiden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 03.01.1927 zuletzt geändert am 13.03.1987 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 02.04.1927. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 130 So. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Neue Satzung Bl. 149 SB. |
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