Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 7.000,00 Euro, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.500,00 Euro ist die Zustimmung der MitgliederversammIung erforderlich.