| Text | Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2020 mit Nachtrag vom 22.01.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 3 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft, 5 (Organe des Vereins), 6 (Vorstand), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Auflösung des Vereins, Anfall des Vereinsvermögens), 9 (Organisationsteam der Veranstaltungen) und 10 ( Haftung) der Satzung beschlossen. Es wurden die neuen §§ 4 (Gemeinnützigkeit), 6 (Rechte der Mitglieder) und 7 (Pflichten der Mitglieder) eingefügt. Infolgedessen wurde aus den bisherigen §§ 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 die §§ 5, 8, 10, 9, 11, 12, 13 und 14. Die Vertretungsregelung des Vorstands wurde geändert. |