Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb, Verkauf oder Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- Euro benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.